Allgemeine Geschäftsbedingungen
db media | Dirk Baumbach Architekturfotografie
1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Fotografische Arbeiten, Bildproduktionen, Digitalbearbeitung und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Geschäftsbedingungen des Fotografen Dirk Baumbach abweichen haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit dem Ausgleich der Rechnung alle uneingeschränkte räumlich und zeitliche Nutzungsrechte des ausgehändigten Bildmaterials. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung bei Nennung des Kundennamens als Referenz zu verwenden. Dies gilt auch für die Internetdarstellung. Alle Entwürfe und Endprodukte des Fotografen Dirk Baumbach gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
3. Aufträge
Der Auftraggeber darf dem Fotografen für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stell der Auftraggeber den Fotografen frei. Der Fotograf Dirk Baumbach wählt die Fotos aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.
4. Honorar und Nebenkosten
Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist der Fotograf berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Evtl. anfallende Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Ist ein Zeit-Honorar vereinbart, so erhält der Fotograf bei einer Verlängerung der Aufnahmen den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmen wesentlich (über 1/5) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
5. Fälligkeit
Das Honorar ist zahlbar rein netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zzgl. Mehrwertsteuer einzufordern.
6. Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Fotografen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Modelagenturen, Locationmiete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.) ;die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfallen so genannter Wetterbuchungen ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen. Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfalle und hat noch folgender Staffelung zu zahlen:
-Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 15%
-Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
-Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt 75%
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Fotografen insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.
Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Der Fotograf Dirk Baumbach ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.
7. Schutzrecht und Rechte Dritter
Sofern nicht der Fotograf ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber.
Der Fotograf Dirk Baumbach übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder die sonstigen Rechter Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, das die Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei des Fotografen Dirk Baumbach nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit der Fotograf Dirk Baumbach jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
8. Haftung und Schadensersatz
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials des Fotografen Dirk Baumbach, ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Fotografen, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,- Euro pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.
9. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Köln.